Ich sehe es genauso wie Du. Wenn eine Anlage erstellt und vom Kunden abgenommen wurde, sind Programmänderungen oder Updates immer kostenpflichtig.
Auch wenn ein Servicevertrag oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, kommt es auf den Vertragsinhalt an. Wenn eine Programmaktualisierung enthalten ist, würde ich den Kunden auf möglichen Risiken hinweisen. Das Risiko liegt dann zwar immer noch bei der Installationsfirma, jedoch der Kunde kann entscheiden, ob er das Update wirklich benötigt.
Wenn eine neue VISU-Bedienung integriert ist, wird vermutlich das Update durchgeführt werden. Davon hat ja der Kunde einen Mehrwert. Bei einem Programmupdate kommt es aber darauf an, ob die neuen Funktionen überhaupt benutzt werden oder ob dadurch vorhandene Anlagen-Softwaremängel behoben werden. Oftmals ist es doch so, dass man diese nicht benötigten Updates besser überspringt. Zumindest ein Gewerblicher sollte nicht der Erste sein, der eine neue Version ungeprüft beim Kunden einspielt.
@Alle,
Als Gewerblicher, wie Ich, würde ich bei solchen Herstellermängeln grundsätzlich den Aufwand an Loxone weiterberechnen. Dies ist bei den mir bekannten Gebäudetechnikfirmen der gängige Weg, um eine Kostenübernahme durch den Hersteller zu fordern. Wenn ein Kunde seine Anlage lahmlegt, berechnet Ihr doch auch den Zeitaufwand.
Gruß Michael
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