Rauchmelder: Warum ist Smart so teuer?

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  • Christian Fenzl
    Lebende Foren Legende
    • 31.08.2015
    • 11238

    #16
    Das Triggern eines Melders an andere hat Vor- und Nachteile:
    Vorteil ist natürlich, dass ich alarmiert werde, auch wenn ich den Ursprungsmelder nicht wahrnehmen würde.
    Das ist dann aber auch schon der Nachteil, dass ich den Ort des Brandes nicht mehr wahrnehmen kann. Bei uns in OÖ sollen Brandmelder in allen Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen installiert sein (in OÖ Pflicht nur in Neu- und Umbau). Ausgelöste Brandmelder signalisieren so, welche Wege bereits blockiert sind.
    Die Österreichische Richtlinie schreibt UNVERNETZTE Brandmelder vor.

    (Was btw der Grund sein könnte, warum die Loxone-Melder nicht getriggert werden können, aber hauptsächlich wird das auch wegen der Batterie sein)
    Zuletzt geändert von Christian Fenzl; 07.10.2019, 23:57.
    Hilfe für die Menschen der Ukraine: https://www.loxforum.com/forum/proje...Cr-die-ukraine

    Kommentar

    • maxw
      Lox Guru
      • 25.08.2015
      • 1372

      #17
      Christian Fenzl
      Ich glaube eher die Aussage ist, dass die nicht vernetzt sein müssen und nicht das sie nicht vernetzt sein sollen. Die Formulierung ist tatsächlich etwas unklar:

      3.2 Anforderungen an die Überwachung
      3.2.1 Überwachungsbereiche
      3.2.1.1 Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauch- warnmelder zu installieren.
      3.2.1.2 Hinweis: Gemäß OIB Richtlinie 2 gilt:
      Für Wohnungen:
      In Wohnungen muß in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Hinweis: In Wohnküchen sind im Wohnbereich jedenfalls Rauchwarnmelder erforderlich. In diesem Fall gilt die For- derung nach Installation in Raummitte nicht.
      Für Kindergärten:
      In Gebäuden oder Gebäudeteilen, in denen Kindergärten bzw. vergleichbare Nutzungen untergebracht sind, müssen in allen Aufenthaltsräumen sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, vernetzte Rauch- warnmelder angeordnet werden.
      Für Beherbergungstätten, Studentenheime sowie Gebäude mit vergleichbarer Nutzung mit nicht mehr als 30 Gästebetten:
      In Gästezimmern sowie in Gängen, über die Fluchtwege führen, sind vernetzte Rauchwarnmelder zu installieren, die an die Stromversorgung anzuschließen sind.
      3.2.1.3 Soferne freiwillig in Küchen Rauchwarnmelder eingesetzt werden, ist darauf zu achten, dass Täuschungs- alarme (in der Regel hervorgerufen durch Täuschungsgrößen aufgrund der Nutzung) aufgrund deren räumlicher Anbringung auszuschließen sind.

      Kommentar


      • Thomas M.
        Thomas M. kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        kann man genauso interpretieren, dass die nicht vernetzt sein dürfen.
        Oder "mindestens ein Unvernetzter" und soviele vernetzte zusätzlich wie man will.

        Aber völlig egal, wenn man Rauchmelder hat, ist das prinzipiell besser, als wenn man keinen einzigen hat. Egal ob die nun vernetzt sind oder nicht.

        PS: In unseren Breitengraden gibt es eine Feuerbeschau, bei dem die Forderung gerüft wird. Und Prüfer ist der Rauchfangkehrer. Der wird definitiv nichts hinterfragen. Bei Rauchmelderpflicht wird er an die Decke schauen, etwas rundes etwas sehen, das er als Rauchmelder erkennt und ein Hakerl auf seiner Liste machen.

        Die Schriftgelehrten haben es noch immer nicht überall kapiert, dass man Forderungen in Klartext formulieren muss, weil sonst nur heruminterpretiert wird, bis es einmal hart auf hart kommt und jemand den Blödsinn ausjudiziert.
        Zuletzt geändert von Thomas M.; 08.10.2019, 08:45.
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