Ladestationen in Deutschland ab November förderfähig

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  • herrnik
    Smart Home'r
    • 11.11.2016
    • 32

    Ladestationen in Deutschland ab November förderfähig

    Wallboxen / Ladestationen sind ab November förderfähig!

    Sowohl die Hardware als auch die Installationskosten können gefördert werden.

    Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.

    Konditionen (Zuschusshöhe und Auszahlung):
    • Sie erhalten einen pauschalen Zu­schuss von 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
    • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
    • Wenn Ihre Lade­station mehrere Lade­punkte hat, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 900 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert (siehe Tabelle).
    • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
    Quellen:
    Die Errichtung von privat genutzten Wallboxen für E-Autos wird nun staatlich gefördert. Allerdings gibt es ein paar Einschränkungen.

    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung...3%A4ude-(440)/
    Zuletzt geändert von herrnik; 07.10.2020, 14:34.
  • Maruu
    LoxBus Spammer
    • 07.03.2017
    • 489

    #2
    Wollte ich auch gerade posten
    Klingt für mich sehr interessant. Es gibt doch bereits Wallboxen für ca. 600-700 €, oder? 200-300 € noch für den Elektriker drauf, dann wäre die Wallbox praktisch komplett kostenlos, oder sehe ich da was falsch?

    Kommentar


    • herrnik
      herrnik kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      JA, genau.
      Ich habe mir schonmal den go-eCharger ausgekuckt (ab 610€, allerdings ohne Ladekabel).
      Der hat den Vorteil vom WLAN Interface, und relativ einfache Einbindung in Loxone.

      Die Keba Wallbox ist etwas teurer.
  • hismastersvoice
    Supermoderator
    • 25.08.2015
    • 7147

    #3
    Danke, bin gerade dran das zu machen. jetzt werden ich dann wohl gleich 2 einbauen
    Kein Support per PN!

    Kommentar

  • t_heinrich
    Lox Guru
    • 07.01.2016
    • 1973

    #4
    Hallo,
    zusammen das klingt in der Tat recht interessant.

    Aktuell habe ich noch kein E-Auto; wäre daher auch eher bei der Fraktion: sollte in Loxone integrierbar sein und soll in Summe mit Installation nicht mehr als 1.000 € kosten.

    Gruß Thomas

    PS: Auf der Homepage der KfW steht
    Tipp: Im November 2020 veröffent­lichen wir hier eine Liste der ge­förderten Ladestationen
    - hoffen wir mal, dass da was Loxone kompatibles dabei ist.
    Zuletzt geändert von t_heinrich; 07.10.2020, 10:43.

    Kommentar

    • t_heinrich
      Lox Guru
      • 07.01.2016
      • 1973

      #5
      Der Link führt ins Leere.

      Gruß Thomas

      Kommentar

    • Prof.Mobilux
      Supermoderator
      • 25.08.2015
      • 4590

      #6
      Zitat von t_heinrich
      Der Link führt ins Leere.
      Einfach mal die Suchfunktion auf der Seite probieren? :-)

      Die Errichtung von privat genutzten Wallboxen für E-Autos wird nun staatlich gefördert. Allerdings gibt es ein paar Einschränkungen.


      🇺🇦 Hilfe für die Menschen der Ukraine: https://www.loxforum.com/forum/proje...Cr-die-ukraine


      LoxBerry - Beyond the Limits

      Kommentar


      • t_heinrich
        t_heinrich kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Ich kann aber den Eingangsbeitrag nicht ändern, darum gings mir. ;-)

      • herrnik
        herrnik kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Ist inzwischen angepasst.
    • Leo Kirch
      MS Profi
      • 26.08.2015
      • 831

      #7
      Die Errichtung von privat genutzten Wallboxen für E-Autos wird nun staatlich gefördert. Allerdings gibt es ein paar Einschränkungen.
      -

      Kommentar

      • herrnik
        Smart Home'r
        • 11.11.2016
        • 32

        #8
        Technische Anforderungen an die Ladestation sind im verlinkten PDF Dokument der kfw (Teil 3) aufgeführt.

        Dazu gehören unter anderem:
        • Zur bestmöglichen Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien beziehungsweise zur Vermeidung von temporären Überlastungen des Verteilnetzes gelten folgende Anforderungen an die Steuerbarkeit der zu fördernden, intelligenten Ladestation:
          • Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können.
          • Die Kommunikationsschnittstelle kann zur Steuerung der Ladestation entweder kabelgebunden (Ethernet) oder kabellos ausgeprägt sein.
          • Die Ladestation muss eine sichere Software-Update-Fähigkeit gewährleisten, sodass zukünftige technische Entwicklungen, wie zum Beispiel eine sichere Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway (SMGW, § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes), die Integration von Energiemanagementsystemen sowie neue Funktionen (zum Beispiel § 14 a EnWG Anpassung) umgesetzt werden können. Über das Smart Meter Gateway kann eine sichere Authentifizierung und gegebenenfalls Netzanschlussleistungsbegrenzung ermöglicht werden. (Hinweis: Die Funktion des lokalen Energiemanagementsystems erfolgt bei direkt am Netz angeschlossener Ladestation innerhalb dieser. Auch hierfür muss die Software- Updatefähigkeit sichergestellt werden.)
          • Die Ladestation muss in die Lage versetzt werden können (gegebenenfalls über ein Software-Update) auf Vorgaben und Fahrpläne des Leistungs- und Energiemanagementsystems für Netzanschlussleistungsmaximalwerte von berechtigten Stellen zu reagieren.
          • Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen. Die Ladestation ist dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG zu behandeln.
          • Bezüglich einer Steuerung der Ladestation durch den Netzbetreiber gelten gegebenenfalls auch die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers an die Ladestation.


        Mal sehen, welche Ladestation dann in der Liste der förderfähigen Ladestation auftaucht, und gleichzeitig an Loxone angebunden werden kann...

        Kommentar


        • Maruu
          Maruu kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Hatte ich auch gelesen. Wenn das dann nur Ladestationen für > 1000 € sind, wird es wieder fast uninteressant. Ich hoffe ja, dass auch kleine wie der go-eCharger dabei sind.
      • ceeage
        LoxBus Spammer
        • 03.02.2018
        • 333

        #9
        Man braucht aber nen 2. Stromzähler und der VNB kann die Leistung drosseln wenn nötig. Quasi so wie bei der Wärmepumpe.
        Das sehe ich schon als Nachteil. Und wie verhält es sich überhaupt wenn ich den Strom der eigenen PV-Anlage ins E-Auto laden möchte?

        Kommentar


        • Maruu
          Maruu kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Wo steht denn das mit dem 2. Zähler? Das wäre ja fast ein Killerargument.

        • ceeage
          ceeage kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Das steht tatsächlich nirgends. Ich habe es jetzt einfach mal vorausgesetzt. Bei den WP wird ja dann immer auch dieser Rundsteuerempfänger mit verbaut. Wenn es hier über ein Smart Gateway geht, dann evtl. nicht?!
          Bin grad auf der Seite der KfW und versuche das herauszufinden. Sie schreiben zb „Strom der eigenen PV-Anlage nutzen“. Das schließt eigentlich einen 2. Zähler schon mal aus.

        • Maruu
          Maruu kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass sie einen 2. Zähler wollen. Allerdings ist tatsächlich interessant, wie die Steuerung durch den Stromanbieter erfolgen soll. Eine Art Rundsteuerempfänger für die Ladestation? Ist das dann eine separate Box oder soll der direkt in der Ladestation integriert sein? Oder doch ein komplett anderes Protokoll, das in Zukunft noch kommen wird und daher wird ja auch gefordert, dass die Ladestationen Updatefähig und ans Netzwerk angebunden sein müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob die bereits ein fertiges Konzept für die Steuerung haben.
      • ceeage
        LoxBus Spammer
        • 03.02.2018
        • 333

        #10
        Zitat von herrnik
        Technische Anforderungen an die Ladestation sind im verlinkten PDF Dokument der kfw (Teil 3) aufgeführt.

        ...
        • Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen. Die Ladestation ist dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG zu behandeln.
        • Bezüglich einer Steuerung der Ladestation durch den Netzbetreiber gelten gegebenenfalls auch die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers an die Ladestation.


        Mal sehen, welche Ladestation dann in der Liste der förderfähigen Ladestation auftaucht, und gleichzeitig an Loxone angebunden werden kann...
        Der 1. und der 2. Punkt sprechen für diesen Rundsteuerempfänger...

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        • Maruu
          LoxBus Spammer
          • 07.03.2017
          • 489

          #11
          Satz 1 des §14a EnWG deutet doch auf einen separaten Zähler hin. Allerdings wird es dann tatsächlich mit der PV-Anlage interessant:
          Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird.

          Kommentar

          • Maruu
            LoxBus Spammer
            • 07.03.2017
            • 489

            #12
            Ich habe mal go-e angeschrieben, seit heute haben sie es jetzt auch im FAQ: https://go-e.co/produkte/go-echarger-home/faq-home/

            Wir haben uns die Übersicht bereits angeschaut und mit der KfW telefoniert. Im Ergebnis wird der go-eCharger HOME+ nicht förderfähig sein, da nur stationäre Ladestationen wie der go-eCharger HOMEfix gefördert werden.
            Nein, leider können wir jetzt nicht sagen, ob unser Charger aufgenommen wird. Da müssen Sie leider die Liste abwarten.
            Und auf die Frage, ob man sich auch eine 22 kW Ladestation kaufen kann und diese evtl. drosseln kann (um ggf. in der Zukunft doch noch aufbohren zu können):
            Die 22 kW Variante kann leider nicht fest gedrosselt werden auf 11 kW. Und da wir beide Varianten anbieten, ist ein Umbau von 11 kW auf 22 kW leider nicht möglich.
            Somit müssen wir bei go-e tatsächlich die Liste der geförderten Wallboxen abwarten. Keba habe ich auch mal angeschrieben, ob sie schon wissen ob Ihre Wallboxen gefördert werden. Allerdings ist da die kleinste, unterstütze Wallbox P30c (nur c und x Serie) knapp 400 € teurer als bei go-e.

            Kommentar

            • Mango
              MS Profi
              • 10.10.2015
              • 644

              #13
              Es war eigentlich schon immer so, dass auch Ladestationen inkl Montage und auch die Berechnungen, welche Möglichkeiten man zuhause hat, gefördert werden können.
              Take it easy, but take it.

              Kommentar


              • Mango
                Mango kommentierte
                Kommentar bearbeiten


                In NRW wäre es z.B. EMISSIONSARME MOBILITÄT.
                Nicht jedes Bundesland hat solche Fördermittel, die meisten haben aber spezielle Programme.

                Ich kann es aktuell nur für NRW mitteilen.

                Beim Bekannten haben wir die ABL emh3(twin) installiert. Mit allem drum und dran sind Kosten von ca 3980€ entstanden. Seine Förderung betraf ca 3000€.

                Da kann man nur über die 900€ lächeln 😊

              • Maruu
                Maruu kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                So, ich hab nun nochmals genauer nachgesehen, in BW gibt es aktuell nur eine Förderung über das Programm Charge@BW für Unternehmen. Privatpersonen waren bisher außen vor. Daher ist die KfW Förderung tatsächlich aktuell das Beste, außer die eigene Kommune hat abweichende Programme.

              • Mango
                Mango kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                In BW Hebebocks dir recht, wobei man über seinen Arbeitgeber den Antrag stellen kann. Er bekommt dann die Förderung und der Mitarbeiter muss nur die Differenz an den Arbeitgeber zahlen.

                Den Fall hatten wir bei einem Arbeitskollegen, ging problemlos durch und unser Arbeitgeber hat ebenfalls etwas für seine Statistik

                Jedoch gab es auch die Möglichkeit über das KFW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ sich ebenfalls einen „Bonus“ über die vergünstigten Kredite einzuräumen.
                Machte aber mehr Sinn bei Mehrfamilienhäusern und Vermietung.

                Da habe ich wohl Glück in NRW zu wohnen.
            • Maruu
              LoxBus Spammer
              • 07.03.2017
              • 489

              #14
              Hier nun noch die Antwort von Keba:

              vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Wallbox KeContact P30 von KEBA.

              Wir haben die Anforderungen geprüft und unserer Einschätzung nach sollten die Produkte unserer c- und x-series förderfähig sein. Die Einreichung der Produkte erfolgte, wir haben jedoch noch keine Rückmeldung, ob unsere beiden Serien tatsächlich in die Liste geförderter Ladestationen aufgenommen werden.

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              • freekster666
                Smart Home'r
                • 24.05.2019
                • 70

                #15
                Mir ist auch nicht ganz klar was dieser Satz genau bedeutet:

                "Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger."

                Klar wird ein Teil der Energie aus meiner PV Anlage kommen aber wie kann ich steuern welchen Strom mein Energieversorger liefert? Oder darf ich dann schlichtweg keinen vom Versorger gelieferten Strom verwenden um mein Auto zu laden?
                Zuletzt geändert von freekster666; 14.10.2020, 13:52.

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                • Leo Kirch
                  Leo Kirch kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Über Deinen Stromtarif kannst Du das beeinflussen...siehe Vertragsdetails.

                • Nobbi75
                  Nobbi75 kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Ja das wird spannend. Meine PV liefert tagsüber deutlich über Bedarf und speist ein. Abends will ich laden und muss aus dem Netz beziehen.
                  Bis Ende Dezember habe ich in meinem Strom Tarif 50%EEG, Rest klassisch. Ab Januar habe ich 100% erneuerbaren Strom....

                • freekster666
                  freekster666 kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Ich habe das Glück, dass ich bereits seit Jahren überwiegend im Home Office arbeite und ich werde mein e-Auto nur für kleinere Fahrten tagsüber (einkaufen, Kinder in die Kita etc.) nutzen. Ich kann es dann optimalerweise den Rest der Zeit laden, wenn die PV Anlage eh gerade Strom produziert.
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