Loxone RMA und kostenfreie Rücksendung

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  • patriwag
    LoxBus Spammer
    • 28.08.2015
    • 436

    #1

    Loxone RMA und kostenfreie Rücksendung

    Hallo Leute,

    ich hatte mir kürzlich 3 RGBW Air Dimmer direkt bei Loxone bestellt. Der erste hat sofort funktioniert. Der zweite machte keinen mucks und der dritte ging wieder. Habe die Dinger mehrmals durchgetauscht, der zweite blieb aber tot. Habe dann bei Loxone ein Ticket aufgemacht und mein Problem geschildert. Loxone wollte den defekten Dimmer dann untersuchen. Dazu muss ich das Ding aber auf meine Kosten einschicken, nachdem ich ja für die Zustellung meinerseits schon Versandkosten gezahlt habe. Für eine Lieferung von DE nach AT ist man schnell mal 10€ los, wenn die Ware auch versichert sein soll.

    Trotz 100% Qualitätskontrolle laut Loxone war der Dimmer doch defekt. Mir wurde ein neuer Dimmer zugesendet. Soweit ok. Muss ich jetzt aber auf den Rücksendekosten sitzen bleiben? Laut Loxone AGB 6.2 handelt es sich um eine Bring-In Garantie. D.h. dass ich dafür sorgen muss, dass die Ware zu Loxone kommt.
    Hier finden Sie Informationen zu unseren AGBs - von allgemeinen Bedingungen bis zum Widerrufsrecht.


    Jedoch habe ich nach kurzem googeln viele ähnliche Fälle im Internet gesehen, bei denen der Käufer seine Rücksendekosten bei erfolgreicher RMA Prüfung erstattet bekommt. Es gibt hierzu wohl ein EU-Recht:

    Fragen und Antworten - Informationen zur zweijährigen Gewährleistung für Käufe in der EU, zu Ihren Ansprüchen auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung sowie zur Stornierung von Bestellungen, die Sie nicht persönlich im Geschäft (sondern online, telefonisch oder per Post) getätigt haben.


    Da steht auch in der Erklärung:

    Der Händler in Spanien ist bereit, meine fehlerhafte Kamera zu reparieren, aber wer muss die Hin- und Rücksendung bezahlen?

    Nach EU-Recht müssen fehlerhafte Produkte während des gesetzlichen Zweijahres-Garantiezeitraums für den Verbraucher kostenlos nachgebessert oder ersetzt werden. Dazu gehören auch die Versandkosten. Der Händler sollte also grundsätzlich alle Kosten (Rücksendung der mangelhaften Kamera durch Sie, erneute Versendung der reparierten Kamera durch den Händler) tragen.

    Vielleicht möchte der Händler jedoch erst prüfen, ob die Kamera bereits beim Kauf defekt war. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise die Rücksendung der Kamera bezahlen und den Händler zur Erstattung der Versandkosten auffordern, wenn er Ihnen zustimmt, dass die Kamera fehlerhaft war.
    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Loxone in AT die AGBs auch geltendem EU-Recht anpassen muss. Kennt sich da jemand näher aus? Ich bin kein Jurist.
    Fragen und Antworten - Wann beginnt die gesetzliche Zwei-Jahres-Gewährleistung? Kann ich eine Erstattung verlangen? Kann ich die Ware nachbessern oder ersetzen lassen? Kann ich mein Flug-, Zug- oder Konzertticket abbestellen? Wer zahlt die Versandkosten, wenn ich fehlerhafte Waren zurückschicken muss? Sind meine Rechte bei einem Kauf von Waren während einer Online-Versteigerung garantiert?
    seit 2016 im eigenen LoxHome
  • Christian Fenzl
    Lebende Foren Legende
    • 31.08.2015
    • 11238

    #2
    Der Begriff "Garantie" irritiert mich auf der Europa.eu Website.

    Es handelt sich um einen GEWÄHRLEISTUNGSFALL, bei dem der Händler den Transport abwickeln muss. Eine (zusätzliche) Garantie des Händlers/Herstellers darf dieses Recht nicht einschränken.
    Das gilt für Verbrauchergeschäfte. Bist du ein Geschäftskunde, gelten andere Regeln.

    https://www.wko.at/service/wirtschaf..._zu_erbringen_

    Es sei denn, Loxone konnte nachweisen, dass dies durch falsche Anwendung entstanden ist, du es also selbst kaputt gemacht hast. Dann ist es Kulanz, dass sie dir kostenlos einen neuen Dimmer geschickt haben.

    LG, Christian
    ​​​​
    Zuletzt geändert von Christian Fenzl; 08.09.2017, 07:52.
    Hilfe für die Menschen der Ukraine: https://www.loxforum.com/forum/proje...Cr-die-ukraine

    Kommentar

    • hismastersvoice
      Supermoderator
      • 25.08.2015
      • 7321

      #3
      Dazu das hier...

      https://www.onlinehaendler-news.de/r...tungsfall.html

      Loxone muss dir nach EU-Recht das Porto erstatten, was in den AGBs steht ist hier nicht richtig.
      Kein Support per PN!

      Kommentar

      • patriwag
        LoxBus Spammer
        • 28.08.2015
        • 436

        #4
        Danke für die Antworten. Der Dimmer war "Dead on Arrival". Dann bin ich ja mal gespannt, wie sich Loxone nach meinem Hinweis auf dieses Verbraucherrecht entscheidet. Bisher verweigern sie mir die Rückerstattung.
        Zuletzt geändert von patriwag; 08.09.2017, 08:34. Grund: Ergänzung
        seit 2016 im eigenen LoxHome

        Kommentar

        • Gast

          #5
          Hi,
          ja recht haben und Recht bekommen ist immer so ne Sache.
          Ich hatte auch 7 DMX-RGBW Dimmer die zwar funktionierten, irgend wie aber nicht auf 0% dimmten.
          Musste 2 mal Ware nach Östereich auf meine kosten schicken. Alle Dimmer wurden ausgetauscht (es sei aber kein Serienfehler ) aber das Porto musste ich bezahlen.
          Habe mich da auch nicht mehr weiter darum bemüht da ich im Baustress war, aber geärgert hat es mich schon.

          Kommentar

          • patriwag
            LoxBus Spammer
            • 28.08.2015
            • 436

            #6
            Meine Dimmer dimmen auch alle nicht auf 0. Es bleibt immer ein Blauschimmer übrig. Habe aber keine Lust, die Dimmer wieder auf eigene Kosten nach Österreich zu senden, bevor das nicht geklärt ist. Eventuell ist so etwas ja mal ein Fall für die Verbrauchzentrale.

            UPDATE:
            Soeben erhalte ich eine Mail, dass mir die Kosten, in diesem Fall, erstattet werden. Ich habe Loxone darauf hingewiesen, dass sie doch bitte ihre AGBs anpassen, damit nicht nur die Kunden entschädigt werden die sich beschweren. Bin mal gespannt.
            Zuletzt geändert von patriwag; 08.09.2017, 08:57.
            seit 2016 im eigenen LoxHome

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            • Gast
              Gast kommentierte
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              Cool, freut mich für dich.
              Ja, sollte eine generelle Lösung nach EU Recht geben wozu haben wir das denn :-)
          • Gast

            #7
            Messe doch mal wieviel Spannung an einem Dimmer Kanal anliegt wenn du auf 0% dimmst. Ich hat bei den defekten ca. 17V. Die neuen 0V.

            Kommentar

          • orli
            Lox Guru
            • 13.11.2016
            • 2554

            #8
            Die lesen bestimmt hier mit :-)

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            • Gast
              Gast kommentierte
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              Hoffe doch das Loxone mit liest :-)
          • svethi
            Lebende Foren Legende
            • 25.08.2015
            • 6320

            #9
            Letztlich ist es in so einem Fall egal was in den AGB's steht. Über geltendes Recht kann sich auch Loxone nicht hinwegsetzen ;-)
            Miniserver; KNX; Vitogate; EnOcean (EnOceanPi); Loxone Air; Caldav-Kalenderanbindung; RaspberryPi und für keine Frickellösung zu schade :-)

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