Loxone Schweiz - Defekte Intercom -> peinlich

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  • Squarry
    MS Profi
    • 22.09.2015
    • 603

    #1

    Loxone Schweiz - Defekte Intercom -> peinlich

    Hallo zusammen

    Manchmal muss man seinem Ärger einfach Luft lassen... deshalb im Small Talk Bereich...

    Ich hatte im Forum ja mal betr. Problemen mit der Intercom was gepostet. Der Elektriker hatte sie dann an Loxone gesendet, da auch zwei Personen des Lox-Supports nicht helfen konnten (somit war ein technischer Defekt praktisch sicher).

    Von Seiten Loxone hiess es dann, dass ich kein neues Gerät erhalte und auf die reparierte Intercom warten müsse (ca. 3 Wochen), falls sie reparierbar sei. Schliesslich könnten sie mir ja kein neues Gerät senden, denn das gebrauchte liesse sich ja dann nicht mehr verkaufen.

    Das ist doch einfach lächerlich. Jede normale Firma hat bei solch wichtigen Teilen (niemand konnte klingeln, z.B. auch der Paketdienst nicht!) zumindest 1 Austauschgerät an Lager. Ein kaputtes kommt rein, ein revidiertes geht raus und steht dann für den nächsten Reparaturfall zur Verfügung. Noch besseren Firmen ist das schlicht wurst und man bekommt einfach ein neues Teil.

    Ich habe mich dann per Mail bei Loxone beschwert, auch mit Bezug auf ihre eigenen AGB. Diese sehen das von ihnen gewählte Vorgehen so nämlich gar nicht vor! Wie eigentlich erwartet, kam von Loxone KEINE Reaktion. Wäre ich zeitlich nicht so unter Wasser (u.a. auch wegen der Elektrik und der Unfähigkeit anderer Leute), hätte ich daraus eine rechtliche Geschichte gemacht.

    Mich enttäuscht Loxone immer wieder, aber leider sehe ich im Moment keine Alternative. Ich hoffe ja sehr, dass z.B. Comexio Vollgas gibt und erfolgreich ist (und mit den Kunden anständig umspringt). Dieses Produkt hat für mich grosses Potenzial und ich hoffe sehr, dass Loxone für ihr immer wieder kundenunfreundliches Verhalten irgendwann die derbe Quittung erhält.

    Gruss, Squarry
  • maxw
    Lox Guru
    • 25.08.2015
    • 1371

    #2
    Tja, so unterschiedlich kann es laufen...

    Bei meinem Bruder ist nach ca. 3 Wochen das Kameramodul ausgefallen. Loxon Support hat sich per Teamviewer das ganze angesehen und das Problem bestätigt, Rücksendeschein war per Mail in wenigen Minuten da.
    • Habe das Gerät dann am Freitag 2.9. per EMS zurückgeschickt.
    • Am Montag 5.9 wurde der Eingang der Sendung von Loxone bestätigt
    • Ich habe dann per Mail angefragt, wie lange es dauern wird. Antwort: 2 - 3 Tage
    • Habe dann per Mail gefragt ob es auch schneller geht, da ich die Intercom am Freitag wieder einbauen soll
    • Am Dienstag 6.9 kam eine Mail, der Fehler ließe sich in der kurzen Zeit nicht reproduzieren, aber das Kameramodul sei getauscht worden und das Gerät verschickt.
    • Am Mittwoch 7.9 konnte ich die reparierte Intercom vom Postamt abholen
    Also ich bin mit diesem Service sehr zufrieden gewesen und kann mich bisher echt nicht beklagen, ganz im Gegenteil.
    Abgesehen von Feature Wünschen in der SW - da ist sicher noch potential vorhanden...

    LG
    Max

    PS. Habe das jetzt anhand der eMails verifiziert, es ging wirklich ruck-zuck.
    PPS: Loxone Österreich, ich bin in Wien zuhause.
    Zuletzt geändert von maxw; 06.10.2016, 12:16.

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    • Gerd Clever
      MS Profi
      • 24.07.2016
      • 642

      #3
      Die Negativerfahrung kann ich auch nicht bestätigen. Bei mir war ein Eingang des Miniservers (von Anfang an) defekt. Loxone hat einen neuen MS geschickt, habe dann den MS ausgetauscht und den defekten MS zurückgeschickt. Also Ausfallzeit ca. 1 Stunde. Beim MS sieht Loxone das vielleicht etwas anders, während es ja zumutbar ist, 3 Wochen keinen Besuch und keine Pakete zu bekommen

      Was einem natürlich Keiner bezahlt, ist die stundenlange Fehlersuche, die Austauscharbeiten, ... schon aus diesem Grunde sollte Loxone m. E. immer unkompliziert und kulant reagieren.
      Miniserver Gen 2, v13.1.11.17, 9x Extension, 2x Relay Extension, 4x 1-Wire, Türkontakte, Mobotix T25

      Wenn der Herr nicht das Haus baut, dann ist alle Mühe der Bauleute umsonst. (Psalm 127,1)

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      • Squarry
        MS Profi
        • 22.09.2015
        • 603

        #4
        @Gerd: und wo bist Du zuhause? :-)

        Das ist der Fehlersuche ist tatsächlich so eine Sache, insbesondere dann, wenn auch der Elektriker meint er müsse den Fehler finden... wer dann solche Kosten bezahlt, ist auch immer Streitsache.

        Aktuelle fühle ich mich zeitweise als Betatester... (egal ob von Loxone oder vom Elektriker...)



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        • Gerd Clever
          Gerd Clever kommentierte
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          Bayern, aber meinst du wirklich, das spielt eine Rolle?

        • Squarry
          Squarry kommentierte
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          Ja, denn meine Intercom ging ja zu Loxone Schweiz!

        • Robert L.
          Robert L. kommentierte
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          >ging ja zu Loxone Schweiz

          jetzt wissen wir aber immer noch nicht , ob du sie bei loxone, loxone schweiz, oder deinem elektriker gekauft hast..
      • Robert L.
        MS Profi
        • 26.08.2015
        • 922

        #5
        >Elektriker

        von wem hast du die Intercom ? vom Elektriker oder von Loxone direkt?

        Kommentar

        • Gerrit
          MS Profi
          • 26.08.2015
          • 940

          #6
          Ich kenn das Thema bei der Garantie von Notebooks, wenn das Gerät eingeschickt werden muss. Da bekommt man selten direkt ein Austauschgerät und hat häufig eine Wartezeit von mindestens 1-2 Wochen. Weiß auch gar nicht obs da gesetzliche Grenzwerte gibt, d.h. ich würde ein direktes Austauschgerät auch eher als guten Service und freiwillige Leistung sehen. Aber informier dich dochmal, obs nicht doch gesetzlich geregelt ist und dann kann sich Loxone ja nicht rausreden
          Zusätzlich können noch Betriebsferien das Service-Ergebnis verfälschen, natürlich nicht schön, aber auch die Arbeitnehmer bei Loxone haben ein Anrecht auf Urlaub Dass alle gemeinsam in den Urlaub gehen ist dann natürlich eher eine Geldfrage, da ein halbes Team nicht vernünftig arbeiten kann oder aber viele Familie haben und gern in den Schulferien Urlaub machen o.ä.

          Unsere Hausbaufirma hatte auch letztens zwei Wochen Betriebsferien. Hatte natürlich genau am ersten Tag der Auszeit eine Frage und war eher suboptimal. Aber außerhalb dieser Ferien gibt es meistens kompetenten schnellen Service, das ist mir dann lieber.
          Zuletzt geändert von Gerrit; 06.10.2016, 15:37.

          Kommentar

          • Robert L.
            MS Profi
            • 26.08.2015
            • 922

            #7
            >d.h. ich würde ein direktes Austauschgerät auch eher als guten Service und freiwillige Leistung sehen

            bei Gewährleistung, in der EU ist das ziemlich klar geregelt..
            auch wenn das die Händler nicht so gerne hören..

            Kommentar


            • Gerrit
              Gerrit kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              ja zwei Reparaturversuche und dann Austausch oderso, aber ist definiert wie lange eine Reparaturversuch dauern darf?

            • Robert L.
              Robert L. kommentierte
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              nein, das ist falsch
              für DE z.b.

              (solange zumutbar: )
              Dem Käufer stehen dabei zwei Formen der Nacherfüllung zu: Die Nachbesserung oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Zwischen den beiden Varianten steht nach eindeutigem Wortlaut des § 439 BGB dem Käufer das Wahlrecht zu. Dieses Wahlrecht kann wegen § 475 BGB jedenfalls bis zur ersten Fehlermeldung auch nicht durch AGBen eingeschränkt werden. Der Käufer kann also wählen, ob er die Sache repariert haben möchte oder lieber eine mangelfreie Nachlieferung gegen Tausch seiner (kaputten) Sache haben möchte.

              (allerdings nicht SOFORT reparieren, oder SOFORT austauschen..IMHO)

              nach dem misslungenen Reparaturversuchen (2 oder 3?) kommt nicht Austausch, sondern Wandlung

            • Gerrit
              Gerrit kommentierte
              Kommentar bearbeiten
              Aber der Verkäufer hat auch das Recht zu prüfen, ob überhaupt ein Fehler vorliegt und es sich z.B. nicht um eine Fehlbedienung handelt. Ganz so einfach ist es glaub nicht einfach zu sagen, man kann direkten Austausch verlangen.
          • Gerrit
            MS Profi
            • 26.08.2015
            • 940

            #8
            Ich les grad auf einer Anwalts-Seite: "In der Regel müssen Sie dem Händler bis zu zwei oder drei Wochen Zeit geben" für eine Reparatur. Also das wäre geltendes Recht zumindest in D.

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            • Gerd Clever
              MS Profi
              • 24.07.2016
              • 642

              #9
              Nach meinem Rechtsverständnis muss man unterscheiden, ob es eine defekte Lieferung ist ( ---> Austausch gegen neues Gerät) oder ein Gewährleistungsfall ( ---> Reparatur). Wobei das manchmal schwer zu unterscheiden ist, z. B. den defekten Eingang am MS erkenne ich natürlich erst nach Einbau und einigem rumwerkerln.
              Miniserver Gen 2, v13.1.11.17, 9x Extension, 2x Relay Extension, 4x 1-Wire, Türkontakte, Mobotix T25

              Wenn der Herr nicht das Haus baut, dann ist alle Mühe der Bauleute umsonst. (Psalm 127,1)

              Kommentar

              • Squarry
                MS Profi
                • 22.09.2015
                • 603

                #10
                Schön, dass hier wieder wild spekuliert und vermischt wird, aber in der Schweiz hat der Kunde folgende Wahlmöglichkeiten (Art. 205 und 206 OR):

                - vom Kauf zurücktreten (Wandelung)
                - Austausch des Produktes (Ersatzleistung)
                - Preisminderung

                Natürlich kann die Gewährleistung teilweise durch AGB beschnitten werden. Loxone hat nach meinem Dafürhalten relativ schlechte (qualitativ) und teils etwas widersprüchliche AGB (zumindest in der Schweiz). Dass Loxone in den EU-AGB versucht mittels AGB die Verlängerung/Unterbrechung der Garantiefrist bei Reparatur zu verhindern, halte ich übrigens auch für bedenklich.

                In der Schweiz heisst es in den AGB:

                "4.4. Im Gewährleistungsfall ist die Loxone Schweiz GmbH nach ihrer Wahl berechtigt: - gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, - den Kaufpreis zurückzuerstatten - oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten."

                Also eigentlich genau das was das Gesetz dem Kunden zubilligt. Von Reparatur ist keine Rede.

                Und eigentlich ging es mir darum aufzuzeigen, dass sich Loxone Schweiz überhaupt nicht kundenfreundlich verhält und auch auf mein Mail nicht reagiert hat. Das kann man auch unabhängig von Gesetzen und AGBs sehen.

                Gruss, Squarry

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                • Robert L.
                  Robert L. kommentierte
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                  naja:

                  Vertragliche Vereinbarung
                  Wahl der Ansprüche

                  Das Recht auf die freie Wahl zugunsten des Käufers, ist dispositives Recht. Dies bedeutet, dass diese Wahl vertraglich eingeschränkt oder anders geregelt werden darf. Häufig geschieht dies mittels AGBs. Häufig kommt es dabei vor, dass der Käufer kein Wahlrecht mehr hat, sondern nur ein Recht auf eine Reparatur hat und die gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen sind.

                  das HÄTTE loxone also machen können
                  (haben sie wohl nicht, wobei ich dann nicht verstehe warum du nicht auf "Rückgabe" bestanden hast..)

                  aber die sind eh nicht dein Ansprechpartner, weil du das ding beim Elektriker gekauft hast
                  damit gelten die AGB des Elektrikers ..
                  Zuletzt geändert von Robert L.; 07.10.2016, 07:05.
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